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   BGH, 08.04.2020 - 3 StR 5/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,13132
BGH, 08.04.2020 - 3 StR 5/20 (https://dejure.org/2020,13132)
BGH, Entscheidung vom 08.04.2020 - 3 StR 5/20 (https://dejure.org/2020,13132)
BGH, Entscheidung vom 08. April 2020 - 3 StR 5/20 (https://dejure.org/2020,13132)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB
    Verwenden eines gefährlichen Werkzeugs beim besonders schweren Raub (objektiv gefährliches Tatmittel; Drohung; Wahrnehmung durch den Bedrohten; akustische Wahrnehmung; verbaler Hinweis des Täters auf die Bewaffnung)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 250 Abs. 2 Nr. 1 Alternative 2 StGB, §§ 252, 249 Abs. 1, § 252 StGB, § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB, § 250 StGB, § 250 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a StGB, § 250 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b StGB

  • Wolters Kluwer

    Revision gegen eine Verurteilung wegen besonders schwerem räuberischen Diebstahl u.a.; Verwenden eines gefährlichen Werkzeugs im Sinne des § 250 Abs. 2 Nr. 1 Alternative 2 StGB

  • rewis.io

    Besonders schwerer räuberischer Diebstahl: Tatbestandsmerkmal des Verwendens einer Waffe; akustische Drohung mit dem Einsatz eines in der Dunkelheit nicht erkennbaren Messers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 250 Abs. 2 Nr. 1
    Revision gegen eine Verurteilung wegen besonders schwerem räuberischen Diebstahl u.a.; Verwenden eines gefährlichen Werkzeugs im Sinne des § 250 Abs. 2 Nr. 1 Alternative 2 StGB

  • datenbank.nwb.de

    Besonders schwerer räuberischer Diebstahl: Tatbestandsmerkmal des Verwendens einer Waffe; akustische Drohung mit dem Einsatz eines in der Dunkelheit nicht erkennbaren Messers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

Besprechungen u.ä.

  • zis-online.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Verbales Verwenden? Zur Auslegung der Drohungsalternative des § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2021, 229
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 11.11.2021 - 4 StR 134/21

    Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr (verkehrsfeindlicher Inneneingriff);

    Bei dieser Sachlage scheidet eine (vollendete) besonders schwere räuberische Erpressung gemäß §§ 253, 255, 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB bereits deshalb aus, weil der Angeklagte das gefährliche Werkzeug nicht einsetzte, um den Willen des später Geschädigten zu brechen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. April 2020 - 3 StR 5/20 Rn. 4 und vom 25. Februar 2014 - 4 StR 544/13 Rn. 6 mwN).
  • BGH, 28.02.2024 - 5 StR 23/24

    StGB: Schwerer Raub oder besonders schwerer Raub? - Einsatz des Messers zur

    Es liegt danach vor, wenn der Täter eine Waffe oder ein gefährliches Werkzeug gerade als Mittel entweder der Ausübung von Gewalt gegen eine Person oder der Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben gebraucht, um den Geschädigten zu einer Vermögensverfügung im Sinne des § 253 Abs. 1 StGB zu nötigen (vgl. BGH, Beschluss vom 8. April 2020 - 3 StR 5/20, BGHR StGB § 250 Abs. 2 Nr. 1 Verwenden 12).
  • BGH, 20.06.2023 - 5 StR 67/23

    Verwirklichung des Qualifikationstatbestands der besonders schweren räuberischen

    Eine Drohung erfordert daher, dass der Bedrohte Kenntnis von ihr erlangt und dadurch in eine Zwangslage gerät (vgl. nur BGH, Beschluss vom 8. April 2020 - 3 StR 5/20, BGHR StGB § 250 Abs. 2 Nr. 1 Verwenden 12 mwN; Urteil vom 10. Januar 2018 - 2 StR 200/17, NStZ 2018, 278; allgemein zur Drohung BT-Drucks. 13/8587, S. 44 f.).
  • LG Aurich, 09.02.2021 - 19 KLs 16/20

    Besonders schwerer Raub

    Das Drohungsmittel muss vom Bedrohten wahrgenommen werden und eine Zwangslage auslösen (BGH NStZ 2005, 41; BGH, Beschl. v. 08.04.2020 - 3 StR 5/20).
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